Wem gehört deine Webseite? Fünf Teile, die du auseinanderhalten musst

Die Frage "Wem gehört die Webseite?" klingt einfach, hat aber keine einfache Antwort. Eine Webseite ist kein einzelnes Ding, sondern besteht aus fünf Teilen, und jeder davon kann jemand anderem gehören:

  1. Die Domain, also deine Internetadresse
  2. Das Hosting, also der Server, auf dem die Seite liegt
  3. Quellcode und Design, also das, was der Entwickler gebaut hat
  4. Die Inhalte, also Texte, Fotos, Logos und Videos
  5. Die Zugänge, also Logins zu Redaktionssystem, Google-Unternehmensprofil, E-Mail und Statistik

In vielen kleinen Betrieben weiß niemand genau, wo welcher Teil liegt. Das fällt erst auf, wenn etwas schiefgeht: Der Dienstleister antwortet nicht mehr, der Mitarbeiter, der sich darum gekümmert hat, ist weg, oder du willst wechseln. Dann ist es zu spät, um entspannt zu klären, was dir gehört.

Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Verträgen gehört die Prüfung zu einem Anwalt.

Die Domain: das Einzige, was du nicht ersetzen kannst

Alles andere an deiner Webseite lässt sich neu bauen. Die Domain nicht. Unter dieser Adresse findet dich Google, sie steht auf deinen Fahrzeugen, Visitenkarten und Rechnungen, und oft hängen deine E-Mail-Adressen daran.

Entscheidend ist, wer bei der Registrierungsstelle als Inhaber eingetragen ist. Für Adressen mit der Endung .de ist das die DENIC. Nicht entscheidend ist, wer die Rechnung bezahlt oder wer sich um die Technik kümmert.

So prüfst du es: Laut DENIC lässt sich über die öffentliche Domainabfrage feststellen, auf wen eine .de-Domain registriert ist, sofern der Inhaber eine juristische Person ist, also zum Beispiel eine GmbH. Bist du Einzelunternehmer, werden deine Daten aus Datenschutzgründen nicht öffentlich angezeigt. Als Inhaber kannst du deine eigenen hinterlegten Daten aber über die Domainabfrage selbst einsehen.

Warum das so wichtig ist: Laut DENIC zum Inhaberwechsel gibt es nur zwei Wege, den Inhaber einer .de-Domain zu ändern. Entweder beauftragen alter und neuer Inhaber gemeinsam den Provider, oder der bisherige Inhaber lässt ein AuthInfo-Passwort erzeugen und gibt es weiter. Beide Wege brauchen also den bisherigen Inhaber. Steht dort deine Agentur oder ein ehemaliger Mitarbeiter, bist du auf deren Mitwirkung angewiesen.

Der wichtigste Satz dieses Artikels: Die Domain muss auf deinen Betrieb registriert sein. Nicht auf die Agentur, nicht auf den Webdesigner, nicht auf den Neffen, der die Seite vor zehn Jahren gebaut hat.

Quellcode und Design: hier entscheidet der Vertrag

Viele Betriebsinhaber gehen davon aus, dass ihnen die Seite gehört, weil sie dafür bezahlt haben. Rechtlich ist das nicht so einfach. Wer etwas programmiert oder gestaltet, ist Urheber, und das bleibt er auch. Was du bekommst, sind Nutzungsrechte.

Wie weit diese Rechte reichen, steht im Vertrag. Und wenn dort nichts Genaues steht, gilt eine Regel, die viele überrascht. Nach § 31 Absatz 5 UrhG bestimmt sich der Umfang nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, wenn die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet sind. Im Zweifel bekommst du also das, was der Zweck erfordert, und nicht automatisch alles.

Praktisch heißt das: Darfst du die Seite von jemand anderem weiterbearbeiten lassen? Darfst du den Code auf einen anderen Server umziehen? Darfst du das Design für eine zweite Seite nutzen? Wenn der Vertrag dazu schweigt, kann das zur Streitfrage werden.

Dazu kommt ein technischer Punkt. Viele Seiten laufen auf einem Redaktionssystem, dazu kommen gekaufte Vorlagen und Erweiterungen. Die gehören nie ganz dir, sondern laufen unter den Lizenzen ihrer Hersteller. Das ist normal und meist unproblematisch, solange die Lizenzen auf deinen Betrieb laufen oder sauber übertragbar sind.

Texte, Fotos und Lizenzen

Bei den Inhalten wird es oft unübersichtlich:

  • Texte, die du selbst geschrieben hast, gehören dir. Lass sie dir trotzdem als Datei geben, falls sie nur im System liegen.
  • Texte, die die Agentur geschrieben hat, unterliegen denselben Regeln wie der Code. Kläre im Vertrag, dass du sie dauerhaft nutzen darfst, auch nach einem Wechsel.
  • Gekaufte Stockfotos sind häufig auf den Dienstleister lizenziert, nicht auf dich. Nach einem Wechsel darfst du sie dann unter Umständen nicht weiterverwenden. Wer das übersieht, riskiert teure Post von Bildagenturen.
  • Eigene Fotos und dein Logo gehören dir, wenn du sie selbst gemacht oder die Rechte gekauft hast. Bewahre die Originaldateien selbst auf.

Zugänge und Konten rund um die Seite

Dieser Teil wird am häufigsten vergessen, weil er nicht nach Webseite aussieht. Rund um deine Seite gibt es Konten, die oft der Dienstleister für dich angelegt hat:

  • Das Google-Unternehmensprofil mit deinen Bewertungen
  • Die Google Search Console, die zeigt, wie du gefunden wirst
  • Das Statistik-Werkzeug
  • Werbekonten, falls du Anzeigen schaltest
  • Das Postfach für deine E-Mails
  • Der Zugang zum Hosting und zum Redaktionssystem

Wenn diese Konten mit der privaten E-Mail-Adresse eines Dienstleisters angelegt wurden, hast du ein Problem, sobald er nicht mehr da ist. Besonders schmerzhaft ist das beim Google-Unternehmensprofil, weil daran über Jahre gesammelte Bewertungen hängen.

Die Lösung: Jedes Konto wird mit einer E-Mail-Adresse deines Betriebs angelegt, und dein Betrieb ist Eigentümer. Der Dienstleister bekommt einen eigenen Zugang mit den Rechten, die er für seine Arbeit braucht. So kannst du ihm den Zugang jederzeit wieder entziehen, ohne dass etwas verloren geht.

Was passiert, wenn dein Dienstleister nicht mehr erreichbar ist

Das ist kein theoretisches Szenario. Freiberufler wechseln den Job, kleine Agenturen schließen, Ansprechpartner sind krank oder gehen in Rente. Wie schlimm das wird, hängt komplett von den Punkten oben ab.

Gut vorbereitet sieht so aus: Die Domain läuft auf dich, du hast alle Zugänge, eine aktuelle Sicherung liegt bei dir, und der Vertrag erlaubt die Weiterbearbeitung durch Dritte. Dann suchst du dir jemand Neues, und der arbeitet nach ein paar Tagen weiter.

Schlecht vorbereitet sieht so aus: Die Domain läuft auf den Dienstleister, du hast keinen Zugang zum Server und weißt nicht, wo die Seite liegt. Dann bleibt oft nur der Weg über Fristsetzung, Kündigung und im schlimmsten Fall eine neue Domain mit allen Nachteilen bei Google.

Mietmodell oder Kauf: beides kann fair sein

Ehrlich gesagt ist es nicht automatisch unseriös, wenn dir der Code nicht gehört. Es gibt Mietmodelle, bei denen du eine Seite monatlich nutzt, ohne den Code zu besitzen, ähnlich wie bei einem Baukasten. Das kann für einen kleinen Betrieb sinnvoll sein, weil Wartung und Technik inklusive sind.

Unfair wird es nur, wenn das nicht klar gesagt wurde. Entscheidend ist, dass du vorher weißt, was beim Ende der Zusammenarbeit passiert. Auch im Mietmodell sollten Domain, Inhalte und die verbundenen Konten bei dir liegen.

Bei uns ist die Grundregel einfach: Die Zugänge liegen beim Kunden. Zur einmaligen Einrichtung kommt eine monatliche Betreuung für Hosting, Wartung und kleine Änderungen. Wie wir Seiten aufbauen, steht unter Webseiten mit System.

Worauf du im Vertrag achten solltest

Nimm diese Liste mit in jedes Gespräch, egal mit wem:

  1. Auf wen wird die Domain registriert? Antwort muss sein: auf deinen Betrieb.
  2. Welche Nutzungsrechte bekomme ich an Code, Design und Texten? Ausdrücklich, und auch für die Zeit nach dem Vertragsende.
  3. Darf ich die Seite von jemand anderem weiterbearbeiten lassen?
  4. Auf wen laufen die Bildlizenzen?
  5. Wer ist Eigentümer von Google-Profil, Search Console und Statistik? Antwort muss sein: dein Betrieb.
  6. Bekomme ich eine vollständige Sicherung, und wie oft?
  7. Was passiert bei Kündigung? Welche Frist, was wird übergeben, in welchem Format?

Wenn ein Anbieter bei diesen Fragen ausweicht oder sie für unnötig hält, ist das ein schlechtes Zeichen. Gute Dienstleister binden ihre Kunden über die Qualität ihrer Arbeit, nicht über Zugangsdaten. Und wenn du bei einer der Fragen unsicher bist, was im Vertrag steht, lass ihn von einem Anwalt lesen, bevor du unterschreibst.